Fallbespiele

Altersarmut und Frauen

 

Bei Armut kann es eine Katastrophe sein, wenn die Waschmaschine kaputt geht oder wenn der Rollstuhl keinen Motor hat. Mit unserem Fonds helfen wir bei ganz konkreten Schwierigkeiten:

Frau M., 66 Jahre, lebt von einer kleinen Rente, die durch Leistungen des Sozialamtes aufgestockt wird. Ihre Waschmaschine ist schon seit Monaten defekt. Übergangsweise konnte sie bei Bekannten waschen, aber sie benötigt wieder eine eigene Maschine, die sie nicht bezahlen kann. Frau M. wird eine Beihilfe in Höhe von 350,00 € bewilligt, um ihre Selbständigkeit zu erhalten.

Frau K., 71 Jahre, lebt von einer geringen Rente, da ihr geschiedener Mann selbständig war und keine ausreichende Altersvorsorge angelegt hatte. Durch chronische Schmerzen ist ihr Leben sehr eingeschränkt, was sie auch psychisch sehr belastet. Die gestiegenen Energiepreise schränken sie finanziell zusätzlich ein. Sie benötigt einen neuen energieeffizienten Kühlschrank, da ihr 20 Jahre altes Gerät sehr viel Strom benötigt. Frau K. wird eine Beihilfe in Höhe von 350,00 € bewilligt, um die Energiekosten durch einen neuen Kühlschrank nachhaltig zu reduzieren.

 

Schwierigkeiten ergeben sich häufig auch aufgrund von schwerer Krankheit. Mit unserem Fond ermöglichen wir eine bessere soziale Teilhabe und eine allgemeine Erhöhung der Lebensqualität:

Frau K., 64 Jahre, lebt von einer geringen Rente und ist schwer erkrankt. Trotzdem pflegt sie ihren Sohn, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, den sie aber nicht mehr schieben kann. So kommen die beiden kaum noch aus dem Haus. Einen elektrischen Rollstuhl bezahlt die Krankenkasse nicht vollständig. Die ganze Familie hat nun gesammelt, aber es fehlt immer noch ein Restbetrag. Frau K. wird eine Beihilfe in Höhe von 500,00 € bewilligt.

Frau L., 66 Jahre, ist schwer an einem aggressiven Tumor erkrankt und lebt von Krankengeld, das gerade das Existenzminimum abdeckt. Sie hat erhebliche Ausgaben für medizinische Heilbehandlungen sowie Fahrtkosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Frau L. wird eine Beihilfe in Höhe von 500,00 € bewilligt, um die Folgen dieser sehr belastenden Tumorbehandlung etwas abzumildern und ihr damit auch ein gewisses Maß an Lebensqualität zu sichern.

Nicht selten sind Menschen, die von Altersarmut betroffen sind, zusätzlich belastet durch Gefühle von Scham und Minderwertigkeit. Auch hier unterstützen wir mit unserem Fonds:

Frau R., 69 Jahre, lebt von Leistungen nach dem SGB XII, ergänzt durch eine geringe Rente. Sie verfügt über keinen Herd und ihr Sofa ist defekt. Deswegen lebt sie sehr zurückgezogen und empfängt keinen Besuch mehr. Frau R. wird eine Beihilfe in Höhe von 800,00 € für Herd und Sofa bewilligt, um sie aus ihrer Isolation zu holen und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Frau G., 84 Jahre, bezieht eine geringe Witwen- und Altersrente. Fast die Hälfte entfallen auf die Mietkosten. Daher kann sie keine Rücklagen bilden. Sie ist geistig noch sehr rege und sehr interessiert am Kultur- und Zeitgeschehen und möchte gerne bei der Volkshochschule und der Akademie für Ältere Kurse belegen. Sie benötigt dafür jedoch neue Winterkleidung, um nicht ihre abgetragene Kleidung bei den Kursen tragen zu müssen. Frau G. wird eine Beihilfe in Höhe von 500,00€ bewilligt, um ihr lebenslanges Lernen im Rahmen dieser Weiterbildung zu ermöglichen.

 

Foto: Copyright 2023, Freepik Company S.L

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